In der aktuellen Situation stellt sich mir einfach nur eine Frage. Nein, eigentlich sind es gleich mehrere Fragen, die sich aber um das gleiche Feld drehen, um die Debatte, ob der Bundestag noch in der alten Besetzung über die Neuverschuldung abstimmen darf.

Umstrittene Entscheidung im deutschen Bundestag
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Warum nicht? Das ist die erste Frage. Denn, wenn ich es richtig verstehe, bestimmt das Gesetz nur, wie lange der alte Bundestag nach einer Wahl noch im Amt ist. Er ist also nicht als nur geschäftsführend zwischen Wahl und Neukonstitution benannt, sondern es ist noch die aktuelle Legislaturperiode.

Da gibt es offenbar keine rechtliche „Grauzone“, die das Bundesverfassungsgericht eingrenzen müsste. Das Gleiche gilt auch für die alte Regierung und das führt zur zweiten Frage: Warum sollen Parteien in dieser Zeit keine Anträge mehr stellen und erwarten, dass noch in dieser Legislaturperiode darüber abgestimmt wird? Wenn ich das richtig verstehe, ist das der Sinn dieser Regelung, dass es zwischen Wahl und Neukonstitution zu keinem Vakuum kommt, das Land also immer entscheidungsfähig bleibt.

Ob die Ausweitung der Verschuldung in diesem Maße Sinn macht, inwieweit Wahlversprechen gebrochen wurden, und ob tatsächlich eine Notlage vorliegt, die ein unverzügliches Handeln erfordert, das sind natürlich ganz andere Fragen und müssen gesondert betrachtet werden. Das hat aber nichts mit der Abstimmung im Deutschen Bundestag zu tun. Die gehört – meine Meinung – nicht vor das Bundesverfassungsgericht. Ob ich Recht habe, werden wir wahrscheinlich schon bald sehen.

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