Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main begrüßt den Vorstoß der Europäischen Kommission mit einem Verordnungsvorschlag zur Einführung der sogenannten EU Inc. das europäische Gesetzgebungsverfahren zu eröffnen. Denn eine solche Gesellschaft kann dazu beitragen, das fragmentierte europäische Gesellschaftsrecht zu vereinfachen, Verfahren zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu verbessern.

Startup-Team bei der Arbeit
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Das würde insgesamt den Standort Europa stärken. Auch für Deutschland und die Metropolregion FrankfurtRheinMain als bedeutende internationale Wirtschafts- und Finanzstandorte können von einer praxistauglich ausgestalteten EU Inc. profitieren.

Nun werden Ministerrat und Europäisches Parlament über die konkrete Ausgestaltung der neuen Rechtsform beraten. Ziel ist ein zusätzlicher, europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für Kapitalgesellschaften, der neben den bestehenden nationalen Gesellschaftsrechten steht und Unternehmensgründungen sowie grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EU erleichtern soll.

Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main, erklärt: „Vereinfachungen sind immer wichtig – sie sollten jedoch nicht zulasten von Rechtssicherheit, verlässlichen Verfahren und wirksamen Schutzmechanismen gehen. Damit die EU Inc. ihr Potenzial entfalten kann, braucht es klare, einheitliche und in der Praxis funktionierende Regeln. Nur so entsteht das notwendige Vertrauen bei Unternehmen und Investoren.“

Das Ziel der EU Inc. ist eine schnelle und vollständige digitalen Gründung eines Unternehmens innerhalb einer Frist von 48 Stunden. Ohne unionsweit einheitliche Standards insbesondere für Identitätsprüfung, Registerkontrolle und Geldwäscheprävention bestehe allerdings das Risiko, dass diese Frist in der Praxis nicht verlässlich eingehalten werden könne und es zu unterschiedlichen Umsetzungsniveaus zwischen den Mitgliedstaaten käme.

Auch zentrale Regelungsbereiche wie das Insolvenz- und Liquidations- bzw. Auflösungsregime sowie der Gläubigerschutz sind aus Sicht der IHK Frankfurt am Main noch nicht ausreichend konkretisiert. Hier besteht Nachbesserungsbedarf, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Schutz des Rechtsverkehrs sowie der Gläubiger sicherzustellen, so weit die IHK.

Allerdings müsste man in der Außensicht sicherlich auch auf die Gefahr einer neuerlichen Bürokratisierung auch hier hinweisen. Bislang wurde das Gegenteil zwar immer wieder angekündigt – in der Praxis aber reitet der Amtsschimmel immer schneller. -db-

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