Der Berliner Anschlag, Polens Widerstand und die Grenzen des EU-Migrationspakts
Nach einem Terroranschlag beginnt der politische Kampf um die Deutung meist früher als die nüchterne Rekonstruktion der Tat. So auch in Berlin. Am 25. Juli fuhr ein 21-Jähriger im Tiergarten in eine Menschenmenge im Umfeld des Christopher Street Day und griff weitere Personen mit einem Messer an. Eine polnische Staatsbürgerin starb, 29 Menschen wurden verletzt. Der mutmaßliche Täter, deutscher Staatsbürger und in Berlin aufgewachsen, wurde später von der Polizei erschossen.
Schon diese Biografie stört die bequemste Erzählung. Der Anschlag war nicht die unmittelbare Folge des neuen EU-Migrationspakts. Der Täter war weder Neuankömmling noch Asylbewerber. Sein Fall verweist vielmehr auf islamistische Radikalisierung, misslungene Integration und ein Sicherheitsversagen im Inneren. Dennoch wäre es ebenso falsch, jede migrationspolitische Dimension zu leugnen. Einwanderung endet nicht an der Grenze. Sie entscheidet sich auch in Schulen, Familien, Milieus, Moscheegemeinden und Sicherheitsbehörden.
Besonders belastend ist, dass der Täter den deutschen Behörden bekannt war. Er galt als islamistischer Gefährder, war wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und wegen IS-Propaganda verurteilt worden. Die Justiz hatte eine Jugendstrafe verhängt, zugleich aber den Haftbefehl aufgehoben. Der Skandal liegt deshalb weniger im fehlenden Wissen als in der fehlenden Konsequenz. Der deutsche Staat kannte die Gefahr, vermochte sie aber nicht zu beherrschen.
Genau hier beginnt die ernsthafte Debatte. Neue Gesetze, elektronische Fußfesseln oder längerer Präventivgewahrsam können sinnvoll sein. Doch sie ersetzen nicht die Frage, warum vorhandene Erkenntnisse, Instrumente und Zuständigkeiten nicht ausreichten. Der moderne Sicherheitsstaat ist selten informationsarm. Er ist häufig entscheidungsarm.
In Deutschland reichen die Reaktionen entsprechend von Forderungen nach härterem Gefährderrecht bis zur Warnung vor pauschalem Misstrauen gegen Muslime. Beides berührt einen wahren Punkt. Ein liberaler Staat darf weder die ideologische Dimension des Islamismus verschweigen noch individuelle Schuld in kollektive Verdächtigung verwandeln. Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit sind keine Gegensätze, sondern müssen dauerhaft gemeinsam bestehen können.
Mit dem EU-Migrationspakt lässt sich dieses Versagen nicht erklären. Das 2024 beschlossene Regelwerk gilt seit Juni 2026 weitgehend und ordnet Grenzverfahren, Registrierung, Zuständigkeiten und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten neu. Es verschärft Verfahren an den Außengrenzen, schafft schnellere Prüfungen und verpflichtet die Staaten zu Solidarität. Diese kann durch Aufnahme, finanzielle Beiträge oder andere Leistungen erfolgen.

„Am Ende des Regenbogens“, vom Autor KI generierte Abbildung zur Thematik.
Polen lehnt Umsiedlungen und Zahlungen dennoch ab. Warschau verweist auf die Aufnahme von Millionen Ukrainern und auf die von Belarus instrumentalisierte Migration an der Ostgrenze. Für 2026 wurde Polen deshalb vollständig von Beiträgen zum Solidaritätspool entlastet. Das ist politisch ein Erfolg für Donald Tusk, aber kein dauerhafter Ausstieg aus dem europäischen Asylrecht. Polen ist innerhalb des Systems begünstigt, nicht außerhalb des Systems. Die deutsche und die polnische Perspektive spiegeln unterschiedliche historische Erfahrungen. Deutschland hat Migration lange moralisch und wirtschaftlich begründet, ihre administrativen und sicherheitspolitischen Folgen jedoch unterschätzt. Polen beschreibt Migration vor allem als Grenz- und Sicherheitsproblem, obwohl seine Wirtschaft längst auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen ist. Beide Länder verdrängen einen Teil der Wirklichkeit.
Der Anschlag von Berlin ist deshalb weder ein Beweis gegen den Migrationspakt noch eine Entlastung europäischer Migrationspolitik. Er zeigt vielmehr deren Grenzen. Kein Screening an der Außengrenze verhindert automatisch die Radikalisierung eines in Deutschland geborenen Staatsbürgers. Kein Solidaritätsmechanismus beantwortet die Frage, wie mit einem verurteilten Hochrisikogefährder umzugehen ist. Und keine nationale Verweigerung löst die Probleme eines Raums ohne dauerhafte Binnengrenzen. Europa braucht weniger moralische Selbstinszenierung und mehr begriffliche Disziplin. Es muss zwischen Flüchtlingsschutz und ungesteuerter Migration unterscheiden, zwischen Islam und Islamismus, zwischen rechtsstaatlicher Zurückhaltung und institutioneller Passivität. Am Ende des Regenbogens steht deshalb nicht das Scheitern von Freiheit und Toleranz. Dort beginnt vielmehr ihre härteste Bewährungsprobe, nämlich die offene Gesellschaft zu verteidigen, ohne ihre Prinzipien aufzugeben – und Gefahren endlich klar zu benennen, bevor sie tödlich werden.
