Rund 300 Teilnehmer aus Medien, Werbung und Forschung folgten am Donnerstag, den 11. September, dem jährlichen AGF Forum in der Union Halle Frankfurt. AGF Videoforschung GmbH, das Kürzel AGF steht noch für das ursprüngliche „Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung“, in der sich alle relevanten TV und Streaming Plattformen in Deutschland zusammengeschlossen haben, um allgemeingültige Reichweiten ihrer Programme ausweisen zu können, nicht zuletzt als Basis für ihre Werbezeitenvermarktung.

Eröffnung des AGF Forum 2025 in der Union Halle in Frankfurt.
AGF Forum 2025 ©Mara Monetti

Neben Präsentationen zu laufenden AGF-Projekten und Kooperationen standen insbesondere Themen wie hybride Reichweitenmessmodelle, insbesondere die sogenannte Crossmedia Messung, also über alle Mediengattungen hinweg, für Werbekampagnen und die Standardsetzung im Hinblick auf eine übergreifende Vergleichbarkeit im Fokus. „Die unterschiedlichen Perspektiven, von Regulierung über Zielgruppenforschung, bis hin zur Integration internationaler Plattformen, unterstreicht die Verantwortung, mit der wir alle auf die Herausforderungen einer digitalen und fragmentierten Medienwelt reagieren müssen“, sagt Kerstin Niederauer-Kopf, Vorsitzende der Geschäftsführung der AGF.

 Sie stellte heraus, warum sie als Gradmesser für die Relevanz von Inhalten und eine übergreifend vergleichende Bewertung von Kampagnen in Zielgruppen unverzichtbar ist. „Nur wenn wir wissen, wie viele Personen einer Zielgruppe wir tatsächlich erreichen, können Investitionen gezielt gesteuert werden und Inhalte ihre volle Wirkung entfalten“, so Niederauer-Kopf. Sie betonte die Bedeutung der Regulierung, die auch die Reichweitenmessung massiv beeinflusse und die daher von der AGF genau im Blick gehalten werde. Man versuche hier auch deutlich Position zu beziehen. „Wir brauchen vor allen Dingen Klarheit“, so ihr Fazit.

So war es auch konsequent, dass der nächste Redner Tobias Schmid, seines Zeichens Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, war, der die Frage stellte „Wo bleibt das Level Playing Field?“. Man müsste den Ansatz nicht richtig heißen, betonte er gleich zu Beginn: „Aber sie müssen erst einmal wissen, worum es geht:“ Der englischsprachige Begriff wird gemeinhin mit „gleichen Wettbewerbsbedingungen“ übersetzt. „Das heißt aber nicht, dass alles gleich behandelt wird. Es heißt Gleiches wird gleich behandelt.“ Wenn man also einen regulatorischen Eingriff fordert, dann würde dieser auf alle gleichgelagerten Fälle angewendet. „Sie bekommen immer das ganze Paket“, so der Rundfunkwächter. Rosinen zu picken geht also nicht.

Er betonte, dass sich Mediengattungen nicht mehr getrennt nebeneinanderstellen lassen, sondern ineinandergreifen – weshalb bestehende regulatorische Systeme überprüft und weiterentwickelt werden müssen. Besonders hob er hervor, dass Vielfalt zwar erstrebenswert sei, jedoch vor allem dort eine Bereicherung darstelle, wo Angebote mit journalistischer Grundstruktur die Meinungsbildung stärken. Während in klassischen Medien – insbesondere im Rundfunk – klare Regeln gelten, dominiert im Digitalen häufig der Gedanke individueller Meinungsfreiheit.

Der klassische Regulierungsansatz mache an dieser Stelle keinen Sinn mehr. Er geht daher in diesem Bereich von einer Vereinheitlichung der Regeln für alle aus. „Die besonderen, aufwendigen Lizensierungsbestimmungen für klassische TV Anbieter werden meiner Meinung nach wegfallen und für alle durch eine erweiterte Impressumspflicht ersetzt, damit wir es weiter nachvollziehen können.“ Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde seien bereits geregelt, wobei wenn wir von Jugendschutz reden, immer beides meinen“, erläutert er. Aber es brauche auch bei Werbebestimmungen sowie Maßnahmen zur positiven und negativen Vielfaltssicherung ein neues Level. „Gleiches gleich behandeln, aber nicht alles ist gleich“, so Schmid.

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