„In der Eurozone fehlen die politischen Kompetenzen für eine notwendige Harmonisierung der auseinanderdriftenden nationalen Ökonomien. Dieser Fehler wird sich, wie auch die aktuelle [Banken-, Schulden- und Währungs-]Krise bewältigt wird, nur längerfristig beheben lassen – aber nicht mit einem sogenannten Pakt für Europa, also auf dem Wege einer rechtlich unverbindlichen Verabredung der betroffenen Regierungschefs. Hätte nämlich dieser tief in nationale Kompetenzen eingreifende Beschluss vom 25. März 2011 wider Erwarten doch Erfolg, wäre der Preis eine weitere Aushöhlung der nationalstaatlichen Demokratien.“
Diese Worte stammen nicht von einem Fundamentalkritiker des Regierungssystems der Europäischen Union, sie stammen von Jürgen Habermas („Wie demokratisch ist die EU? Die Krise der Europäischen Union im Licht einer Konstitutionalisierung des Völkerrechts“, in: Blätter für deutsche und internationale Politik H 8/2011, 37-48). Wenn der Theoretiker eines bundesrepublikanischen Verfassungspatriotismus mit „postnationaler“ Perspektive, die Habermas seit einigen Jahren in einer „Vertiefung“ der EU-Integration aufgehoben sieht – weshalb er die Prozesse der EU-„Verfassungsgebung“ „fast“ wie ein „Staatsphilosoph“ (Joseph M. Fischer) mit Verve unterstützt hat -, aus aktuellem Anlass unumwunden die Gefahr einer weiteren Aushöhlung der nationalstaatlichen Demokratien durch exekutivstaatliche Akte benennt, so lässt dies aufhorchen.
Der deutschen Bundesregierung bescheinigt Habermas, sie zappele „hilflos in der Zwickmühle zwischen den Imperativen der Großbanken und der Ratingagenturen einerseits und ihrer Furcht vor dem drohenden Legitimationsverlust von Seiten der eigenen frustrierten Bevölkerung andererseits“. Sie sei „zum destruktiven Handlanger einer europaweiten Entsolidarisierung geworden“, weil sie, in „kleinmütigem Opportunismus“ befangen, es unterlasse, „über die historische Bedeutung des europäischen Projekts auf[zu]klären“. Habermas‘ Ansinnen, die Frage, „warum wir überhaupt an der EU, gar an dem Ziel einer engeren politischen Union festhalten sollen […]“, zu beantworten, verdient schon deshalb höchste Aufmerksamkeit, weil sich Habermas‘ diesbezügliche Äußerungen dazu eignen, eine argumentative Rechtfertigung des Projekts der EU gegenüber (bisweilen leichtfertig als „europafeindlich“ abgefertigten) Vorwürfen mangelnder Demokratiefähigkeit zu „standardisieren“.
Habermas hält daran fest, die EU „als einen Schritt auf dem Wege zu einer politisch verfassten Weltgesellschaft“ im Sinne einer universalen Anwendung republikanischer Normen zu begreifen. Um diesem „Narrativ“ Plausibilität zu verleihen, muss er dem Axiom entgegentreten, eine supranationale „Verfassungs“ordnung wie die der EU lasse sich nicht gemäß den Prinzipien eines demokratischen Verfassungsstaates organisieren. „Demokratische Selbstbestimmung“, so Habermas, heißt, „dass die Adressaten zwingender Gesetze zugleich deren Autoren sind.“ Habermas hält eine „Transnationalisierung der Volkssouveränität“ im Rahmen der Rechtsgemeinschaft EU für möglich. […]
Dass aufgrund des „Lissabon-Vertrages“ – in der Tradition des gescheiterten Verfassungsvertrages – dem EU-Parlament neben dem Rat eine „ebenbürtige“ Mitwirkung am „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ zugestanden wurde, dokumentiert – Habermas zufolge – die Herausbildung eines Regimes, das auf einer geteilten Souveränität zwischen Bürgern (repräsentiert durch das EU-Parlament) und Staaten beruht. Habermas betrachtet das Prinzip der „geteilten Souveränität“, das in diametralem Gegensatz zu einem Begriff der Souveränität steht, wie er sich in Westeuropa v. a. seit Bodin und Hobbes herausgebildet hat, ausdrücklich als (auf EU-Ebene) legitim und notwendig. Was er freilich bemängelt, ist, dass „die Mitgliedstaaten selbst“ – repräsentiert durch die nationalen Regierungen -, nicht jedoch „deren Völker“ als „das andere Subjekt der Verfassungsgebung“ anerkannt werden.
Mit der Forderung nach Anerkennung der „europäischen Völker“ als gleichberechtigter Partner europäischer Gesetzgebung (neben der Gesamtheit der Unionsbürger als solcher) lässt Habermas auf der einen Seite durchaus eine gewisse Distanz zu exekutivstaatlichen Praktiken von EU-Organen erkennen. Auf der anderen Seite reduziert Habermas […] die realiter einzige politische Organisationsform, in der Verfassungsstaatlichkeit in Verknüpfung mit parlamentarisch-demokratischen Verfahren bislang dauerhaft garantiert werden konnte – den Nationalstaat -, im Kern auf eine Funktion „regionaler“ Integrationsinstanzen der EU: Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten figurieren als (bloß) autonome Einheiten, welche „als Garanten der gleichen Freiheit der Staatsbürger noch [sic] gebraucht“ würden.
Das Plädoyer Habermas‘ für eine gewisse Parlamentarisierung der EU-Politiken auf der Grundlage „geteilter Souveränität“ führt in drastischer Weise vor Augen, wie wenig die […] Forderung nach einem Kompetenzzuwachs für das EU-Parlament verbunden sein muss mit einer grundsätzlichen Kritik am Demokratie- und Rechtsstaatsdefizit des derzeit bestehenden EU-Regierungssystems. In concreto mutet Habermas den europäischen Völkern eine supranationale europäische Verfassungsordnung zu, in der unterhalb der der EU die Nationalstaaten nurmehr als „ein Louisiana-Frankreich, ein Texas-Italien, ein Virginia-Belgien, ein Oregon-Spanien (Pierre Gallois) Anerkennung fänden – ohne dass Habermas eine vollumfängliche Demokratisierung der EU-Organe, d. h. die Umgestaltung der EU in einen „parlamentarischen Gesetzgebungsstaat“, als unabdingbare Voraussetzung für den (formellen) Verlust nationalstaatlicher Unabhängigkeit einfordern würde. Somit bleibt Habermas in seiner Rechtfertigung des Projektes der EU demokratiepolitisch jedenfalls hinter dem Ergebnis der Referenden über den „Verfassungsvertrag“ in Frankreich und den Niederlanden im Mai/Juni 2005 zurück. Denn aufgrund der Voten des französischen und des niederländischen Souveräns wurde immerhin darauf verzichtet, in Form eines verfassungsgebenden Aktes EU-Exekutivorganen Kompetenzen als höchste Rechtssetzungsinstanzen zuzugestehen – zu Lasten jener parlamentarisch-demokratischen Kontrollmechanismen, die in den Einzelstaaten für Republikanität bürgen.
* Erstveröffentlicht als EU-Staatsphilosophie. Zu einer aktuellen Wortmeldung Jürgen Habermas‘ zur Verfassungskrise der Europäischen Union, in: EUROjournal pro management, 3/2011, 3-5.
